Stefan Jung ist Jahrgang 1970. Nach dem Abitur, Zivildienst und Auslandsaufenthalt in Asien, Australien und den USA absolviert er an der Hochschule für Finanzen des Landes NRW im Schloss Nordkirchen das duale Studium zum Diplom-Finanzwirt und gleichzeitig die Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung. Seine akademische Laufbahn setzt er viele Jahre später fort und schließt den berufsbegleitenden Master-Studiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Steuerjurist mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) ab.

 

In den Beruf startet er 1992 als dualer Student und späterer Sachbearbeiter eines Veranlagungsbezirks in der Finanzverwaltung NRW. Bereits 1995 nimmt Stefan Jung seine Tätigkeit als freiberuflicher Dozent für die Bereiche Steuerrecht, Bilanzierung und Kostenrechnung bei mehreren Wirtschaftsakademien in Köln auf. Er verlässt die Finanzverwaltung im Januar 1996 auf eigenen Wunsch und arbeitet neben der Dozententätigkeit als Freiberufler mit Steuerberatungskanzleien zusammen, um die Praxis in seine Lehre mit einfließen zu lassen. Des Weiteren ist er seit 1999 Mitglied verschiedener Prüfungsausschüsse der Industrie- und Handelskammer zu Köln.

 

Vom Wintersemester 1999 bis zum Wintersemester 2002 ist Stefan Jung Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule Köln und seit Sommersemester 2003 hauptamtlicher Hochschullehrer an der RFH und in leitender Funktion u. a. als Studiengangsleiter für den Diplom-Studiengang BWL und Leiter des Studienschwerpunkts Steuerrecht verantwortlich.

Als Studiengangsleiter ist er 2006 maßgeblich an der Umstellung des BWL-Diplom-Studiengangs auf den Bachelor-Studiengang beteiligt, der 2007 startet.

 

2010 ist Stefan Jung für die Initiierung und Gründung des Master-Studiengangs Steuerrecht verantwortlich, der nach zweijähriger Vorbereitungsphase und Akkreditierung in der berufsbegleitenden Variante zum Wintersemester 2012 startet – zunächst akkreditiert als Master of Arts. Seit dem Wintersemester 2015 ist die Umstellung auf den Master of Laws vollzogen.

 

Von März 2015 bis Februar 2016 wird er von der Hochschulleitung zusätzlich zum kommissarischen Leiter der Hochschulentwicklung und zum kommissarischen Standortleiter in Neuss berufen.

 

Im Herbst 2017 initiiert Stefan Jung für die RFH den Weiterbildungslehrgang Steuerrecht für Quer- und Wiedereinsteiger in Kooperation mit der Steuerberaterkammer Köln, der seit dem Sommersemester 2018 erfolgreich läuft.

 

Nebenbei ist er als Moderator diverser Veranstaltungen tätig, Gründungsmitglied der Kölner Coverband „MitSingDing“, Podcaster bei der „Dreierkette Köln“ und Autor bzw. Co-Autor der Bücher „Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) – Steuern“ und „Wirtschaftlich erfolgreich in der Arztpraxis“.

 

Der Schwerpunkt der Lehre liegt im Handels- und Steuerbilanzrecht, Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht sowie der Besteuerung der Gesellschaften. Durch seine fallbezogene, induktive Lehre haben seine Veranstaltungen durchweg hohen Praxisbezug.

Der bekennende Karnevalist besitzt mit seiner lockeren und humorvollen Art die Gabe, bei seinen Studierenden Begeisterung am Steuerrecht, Rechnungswesen und an sonstigen betriebswirtschaftlichen und juristischen Themen zu wecken, was bei dieser Thematik sicherlich eine Kunst ist.

 

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© Dipl.-Finw. Stefan Jung, LL.M.